X-dream AGB

Folgend die AGB´s für X-dream Fly Österreich und Schweiz. Wir wollen euch hier klar und deutlich darauf hinweisen das sich die AGB´s von X-dream Fly Österreich und X-dream Fly GmbH Schweiz unterscheiden.
X-dream Fly Österreich ist der Vertragspartner für Rettungen, Produkte, Zubehör und Accessoires.
X-dream Fly GmbH Schweiz ist der Vertragspartner für SIKU´s, Reisen und Kurse.

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AGB´s X-dream Fly GmbH Schweiz

Sicherheitstrainings- SIKU´s, Kurse, Flugreisen
(X-dream Fly Swiss is the Provider for Safetytrainings-SIKU´s, Tours and Courses)

X-dream Fly GmbH

Dorfstrass 14

CH-8881 Tscherlach

1. Teilnehmer

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Der Teilnehmer verfügt über Teamgeist und die entsprechende Kondition.
Weiter versichert der Teilnehmer, im Besitz einer gültigen Fluglizenz zu sein.
Die Teilnahme an einer X-dream Fly GmbH Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! 
Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. 
Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Kursleiter über die Teilnahme und Programmänderungen. Witterungsbedingt notwendige Programmänderungen entscheidet der Kursleiter vor Ort. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Unsere Kursbedingungen sind im Internet einsehbar. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Kursbedingungen an. 
In Ausnahmefällen und bei einer großen Anzahl Wiederholer pro Kurs, die das Trainingsgebiet bereits kennen und die schon einmal bei einem unserer
Sicherheitstrainings dabei waren, kann der Trainingsleiter mehr als 12 Piloten für das Training zulassen.

2. Anmeldung und Zahlung

Die Anmeldung kann per E-Mail, über unser Anmeldeformular, per Post oder telefonisch erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch uns, ist die Buchung für den Teilnehmer verbindlich. Nach unserer Rechnungslegung ist der ausgewiesene Betrag per Überweisung bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung zu überweisen. 
Die Kontodaten werden dem Teilnehmer in der Rechnung bzw. via Email mitgeteilt. Eine Barzahlung vor Ort wurde ausdrücklich durch X-dream Fly GmbH genehmigt und abgesprochen.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

Muss ein Teilnehmer seine gebuchte Veranstaltung aus persönlichen Gründen verschieben, bleibt seine Zahlung für eine Teilnahme an einem späteren Termin bestehen. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer unentschuldigt nicht zu einer Veranstaltung, wird der Betrag einbehalten. Teilnehmer an Veranstaltungen im Ausland kommen selbst in voller Höhe für die Stornierungskosten der Fluggesellschaft sowie der gebuchten Unterkunft auf. Für diese Veranstaltungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchsversicherung. X-dream Fly GmbH haftet nicht für Unfälle/ Reiserücktritte/ Reiseabbrüche usw. des Kursteilnehmers. Der Kurspreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.  
Stornierungen und Umbuchungen durch Teilnehmer müssen aus Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen werden. Bei einer Stornierung ohne belegten Grund (Bsp.: Krankheit) wird ein Stornobetrag von Euro 50,– einbehalten. 
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungs- bzw. Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
Eine Stornierung seitens des Teilnehmers nach einer vom Organisator wetterbedingten Verschiebung eines Kurses gilt als Rücktritt und die Kursgebühren werden dabei nicht zurückerstattet. X-dream Fly GmbH ist ausschließlich Organisator der Reisen und nicht Reiseveranstalter. Der Reiserücktritt muß uns schriftlich, am besten per E-Mail, mitgeteilt werden. Er wird wirksam am Tage des Posteingangs.
Bei Rücktritt einer/s verbindlich gebuchten Reise/ Kurses fallen folgende Gebühren an:
bis 12 Wochen vor Reise-/Kursbeginn oder Umbuchung: 35 Euro Bearbeitungsgebühr
12 bis 4 Wochen vor Reise-/Kursbeginn: 20% des Reise-/Kurspreises
4 bis 3 Wochen vor Reise-/ Kursbeginn: 30% des Reise-/Kurspreises
3 bis 2 Wochen vor Reise-/Kursgebinn: 50% des Reise-/Kurspreises
2 bis 1 Wochen vor Reise-/Kursbeginn: 70% des Reise-/Kurspreises
1 bis 0 Wochen vor Reise-/Kursbeginn oder Nichtantritt: 100% des Reise-/Kurspreises

4. Rücktritt durch X-dream Fly GmbH
X-dream Fly GmbH kann ohne Einhaltung einer Mindestfrist von der Reise / Kurs zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die meteorologischen Bedingungen eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.
 Das gleiche gilt für den Fall der Nichtdurchführbarkeit des Kurses oder der Veranstaltung wegen höherer Gewalt. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
 Der Veranstalter übernimmt dabei keine Haftung für evtl. entstandene Kosten. Bei Abbruch des Kurses durch den Trainingsleiter oder eine anderen befugten Person, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühr. Er hat jedoch Anspruch auf Erbringung aller gebuchten Leistungen und den Anspruch, den Kurs zu einem vereinbarten Termin fortzusetzen bzw. zu beenden.


5. Wetter

Sollten im Sicherheitstraining nicht die Mindestanzahl an Flügen durchgeführt werden, können diese zu einem späteren Kurstermin ohne weitere Kursgebühren nachgeholt werden, wenn entsprechende Termine angeboten werden und genügend Kursplätze frei sind. Es obliegt dem Kursleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen  abzuändern oder einzustellen. Garantierte Flüge im 2 Tagestraining: 4 
garantierte Flüge; im 4 Tagestraining: 6 Flüge

6. Kompetenzen
Den Anweisungen des Trainingsleiters und deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung kann der Ausschluß aus dem Kurs bzw. der Flugreise erfolgen. Aus Meteorologischen, oder anderen für den Kurs relevanten Gründen, kann der Fluglehrer/assistent den Kurs jederzeit und ohne Einverständnis der Teilnehmer abbrechen.



7. Haftungsausschluss
Die Haftung von X-dream FlyGmbH , ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals für Schäden des Teilnehmers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Minimierung dieses Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk.

8. Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.

9. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Kurs-/Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kurs-/Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

10. Preisänderungen

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich vor, den im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.

12. Versicherung


13. Schäden
Beschädigungen von Ausrüstungen der Firma X-dream Fly GmbH sind vom Teilnehmer zu tragen, soweit die Schäden auf einer grob schuldhaften Nichtbefolgung von Anweisungen des Flugschulpersonals beruhen.

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AGB´s X-dream Fly Österreich

Rettungen, Produkte, Zubehör und Accessoires.
(X-dream Fly Austria is the Provider for Rescues, Products, Accessoires)
Gerald Roschmann
Unterbach 9
6653 Bach / Tirol
Austria

ver§ 1 Unternehmer und Vertragspartner

 §  1.1

Die Firma „X-dream Fly Österreich“ ist ein Anbieter für Rettungsgeräte, Zubehör und Accessoires und wird als Einzelunternehmer von Gerald Roschmann, Unterbach 9, 6653 Bach / Tirol, Austria betrieben. Diese Firma wird im Folgenden als „Unternehmer“ bezeichnet.

§  1.2

Der Unternehmer schließt im Rahmen seines Geschäftsbetriebes Vertragspartnerverträge über die Lieferung von Waren mit anderen Unternehmern und Konsumenten ab, die in weiterer Folge „Vertragspartner“ genannt werden.

§ 2 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

§ 2.1

Für den Geschäftsverkehr des Unternehmers gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Unternehmer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Unternehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

§ 2.2

Für die Unterscheidung, ob der Vertragspartner Konsument oder Verbraucher ist, gelten die Bestimmungen des in Österreich in Kraft stehenden Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) in der jeweils geltenden Fassung.


§ 3 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag, Warenänderung

§ 3.1 Angebot

Angebote des Unternehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Unternehmers maßgebend.

§ 3.2 Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird vom Unternehmer nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Unternehmer den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

§ 3.3 Warenänderung

Im Falle einer unverschuldeten Nichtverfügbarkeit behält sich der Unternehmer das Recht vor, eine gleichwertige Ware zu liefern. Der Vertragspartner ist darüber unverzüglich vorab zu informieren.

§ 4 Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Warenverfügbarkeit

§ 4.1

Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Auftragsbestätigung genannten Waren. Abweichungen sind vorbehalten, insbesondere in Bezug auf die Warenverfügbarkeit.

§ 4.2

Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen auf der Internetseite „www.x-dreamfly.ch“. Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder, insbesondere Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Aus solchen abweichenden Eigenschaften kann der Vertragspartner keinen Mangel an dem vom Unternehmer gelieferten Produkt geltend machen.

Technische Änderungen, die der Produktverbesserung oder Sicherheit dienen, erfolgen ohne Ankündigung.

Über die oben genannten zulässigen Abweichungen hinausgehende Produktänderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vertragspartner.

§ 4.3

Der Unternehmer ist bemüht, angegebene Liefertermine einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich und begründen im zumutbaren Ausmaß kein Rücktrittsrecht des Vertragspartners, sofern ein bestimmter Lieferzeitraum nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil schriftlich vereinbart wurde.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Unternehmers.

§ 6 Lieferung, Preise, Versandkosten

 § 6.1

Die Lieferung (Auslieferung an das Vertragspartnerversandunternehmen) erfolgt unverzüglich nach Geldeingang (bei Zahlungsart Überweisung).

§ 6.2

Für den Endverbraucher erfolgt die Berechnung der Preise, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu den am Tage der Bestellung gültigen Preisen. Preisangaben sind Endpreise in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Rechnungen des Unternehmers sind ohne Abzug im Voraus fällig, wenn nicht speziell eine andere Zahlungsvereinbarung schriftlich getroffen wurde. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag auf dem vom Unternehmer bekannt gegebenen Bankkonto gutgeschrieben worden ist. Anfallende Bankgebühren oder Transaktionskosten sind vom Vertragspartner zu tragen, diesbezügliche Abzüge gelten als nicht vollständig eingelangte Zahlung und lösen keine Lieferverpflichtung des Unternehmers aus.

§ 6.3

Versandkosten sind vom Vertragspartner zu tragen und werden in der dazugehörigen Rechnung angeführt.

§ 7 Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

§ 7.1

Der Vertragspartner kann die Zahlung per Überweisung oder PayPal vornehmen.

§ 7.2

Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht binnen einer Woche ab Vertragsabschluss, gerät der Vertragspartner im Sinne dieser Bestimmungen in Zahlungsverzug. Ist die Fälligkeit der Zahlung kalendermäßig bestimmt, so gerät der Vertragspartner durch Versäumung dieses Termins in Verzug.

In beiden Fällen hat er dem Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Dem Unternehmer steht wahlweise auch das Recht zu, vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von einer weiteren Woche zurückzutreten. Dabei anfallende Kosten und Spesen oder sonstige Schäden sind vom säumigen Vertragspartner zu bezahlen.

§ 7.3

Der Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt, unbestritten oder durch den Unternehmer schriftlich anerkannt wurden.

§ 8 Gewährleistung, Rügepflicht

§ 8.1

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verbraucher nur insoweit, als sie dem KSchG oder anderen für Verbraucher zwingend anzuwendenden Bestimmungen nicht widersprechen.

§ 8.2

Der Vertragspartner hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung dem Unternehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken geltend gemacht werden.

§ 8.3

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Vertragspartner zu beweisen. Das Regressrecht nach § 933b findet keine Anwendung.

§ 8.4

Der Unternehmer ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Sofern der Unternehmer Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gemäß der gültigen Preisliste des Unternehmers nach Aufwand verrechnet.

§ 9 Schadenersatz

§ 9.1

Dem Vertragspartner obliegt die Prüfungs- und Untersuchungspflicht. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden

  • durch ungeprüft weitergegebene Waren
  • für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Vertragspartner in Aussicht genommenen Zwecke
  • für Schäden, die durch die Verarbeitung und Verwendung der Waren entstehen könnten.

Die vom Unternehmer gelieferten Produkte sind Versandgerecht vormontiert. Für die Endmontage übernimmt der Unternehmer keine Haftung.

Beim Kauf eines Rettungsgerätes, Gleitschirmes, Gurtzeuges oder Zubehör verpflichtet sich der Vertragspartner, die Betriebsanleitung zu beachten und einen Kontroll- und/oder Einweisungsflug durch einen mit dem Gerät vertrauten Fluglehrer durchführen zu lassen.

§ 9.2

Der Unternehmer ist – soweit gesetzlich nicht etwas Anderes zwingend vorgeschrieben ist – zum Schadenersatz in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Unternehmer nicht.

§ 9.3

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Anwendungspflichten haftet der Unternehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 9.4

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht des Verbrauchers

§ 10.1

Ist der Vertragspartner Verbraucher und hat er mit dem Unternehmer einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite des Unternehmers geschlossen, so hat er das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht:

Der Vertragspartner hat als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an der Vertragspartner oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware/n in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abgesendet wird.

Der Widerruf ist zu richten an:

X-dream Fly Österreich

Gerald Roschmann, Unterbach 9, 6653 Bach / Tirol, Austria

Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Unternehmer über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an den Unternehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird.

§ 10.2

Wird der Vertrag widerrufen, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die er vom Vertragspartner erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei ihm eingegangen ist, nicht jedoch vor Erhalt der zurückzustellenden Ware. Die Rückzahlung erfolgt auf ein vom Vertragspartner anzugebendes Konto. Die Kosten für die Zurücksendung trägt der Vertragspartner.

Die Ware muss sich in unverändertem und einwandfreiem Zustand befinden. Die Verwendung der Originalverpackung ist unbedingt erforderlich. Die Rücksendung ist ausreichend zu frankieren und die Originalrechnung ist beizulegen. Unfreie Rücksendungen werden nicht entgegengenommen und die Ware gilt als nicht zurückgegeben.

Von einem Widerrufsrecht ausgeschlossen sind speziell für den Vertragspartner angefertigte Waren.

Soweit der Vertragspartner die Ware über das für eine Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendige Ausmaß in Gebrauch genommen hat, sind dem Unternehmer die hierdurch verursachten Wertminderungen auszugleichen. Sollte die Ware darüber hinaus beschädigt zurückgegeben werden, kann der Unternehmer die Behebungskosten einbehalten, im Falle der Unbrauchbarkeit der Ware entfällt die Zurückzahlungspflicht zur Gänze.

§ 11 Hinweise zur Datenverarbeitung

§ 11.1.

Der Unternehmer erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Unternehmer Bestands- und Nutzungsdaten des Vertragspartners nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Diensten erforderlich ist.

§ 11.2

Ohne die Einwilligung des Vertragspartners wird der Unternehmer Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen oder weitergeben.

§ 12 Schlussbestimmungen

§ 12.1

Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

§ 12.2

Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vertragspartner und dem Unternehmer der Sitz des Unternehmers, somit das BG Reutte, und zwar unabhängig vom Streitwert. Dies gilt auch für Verbraucher, sofern dem nicht zwingende anderslautende Zuständigkeitsbestimmungen entgegenstehen.

§ 12.3

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.